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Gästehaus Niederhof
Kontakt Info
Niederhof 17, 18519 Brandshagen
+49 38328 - 65795
info@ferienwohnungen-niederhof.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gästehaus Niederhof

Sehr geehrter Gast,
unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt in unserem Hause so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.


I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern und Ferienwohnungen des Gästehauses sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses.

2. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

1. Angebote des Gästehauses sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Gästehauses zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer und Ferienwohnungen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu gewerblichen Zwecken, sowie für Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.

3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Gästezimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Gästehauses spätestens um 10.00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gästehaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


III. Preise, Zahlung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte. Für Dienstleistungen nach 22.00 Uhr ist das Gästehaus berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern tarifbezogene Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.

2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine andere lautende Vereinbarung getroffen worden ist.

3. Die Abrechnung erfolgt in Euro (€). Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.

4. Rechnungen des Gästehauses sind unverzüglich ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist das Gästehaus berechtigt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gästehaus, der eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Gästehaus ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind. Wenn nicht etwas anderes vertraglich vereinbart wurde, hat der Gast (Vertragspartner) den Buchungspreis zu 100% im Voraus, unmittelbar nach Buchung, jedoch spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu leisten.

6. An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.

7. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Gästehaus mitzuteilen.

8. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Gästehaus entsprechend bekannt zu geben.

9. Der Kunde ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Zahlung die jeweils für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen zur Eindämmung der Geldwäsche.


IV. Rücktritt des Gästehauses

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Gästehaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Das Gästehaus ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde:

  • in Zahlungsschwierigkeiten gerät
  • einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt hat
  • oder gegenüber dem Kunden ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das
Amtsgericht beschlossen wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

3. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
  • das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist oder
  • ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.

4. Das Gästehaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche gemäß Ziff. IX bleiben unberührt.


V. Stornierung durch den Kunden

1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

2. Im Beherbergungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:

  • Bei einer Stornierung hat der Kunde 100 % des vereinbarten Preises pro Zimmer/ Ferienwohnung und gebuchter Nächte zu zahlen, wenn diese später als 14. Tage vor Anreise geschieht.
  • Eine bereits geleistete Anzahlung ist in keinem Fall erstattungsfähig, wenn eine Stornierung später als 14. Tage vor Anreise vorgenommen wird.
  • Kostenfrei stornierbar sind Buchungen die bis spätestens 14. Tage vor Anreise storniert werden.
  • Bei nicht-stornierbaren (umbuchbaren) Buchungen, entfällt bei einer Umbuchung eine Preissenkung von 10%. Hierfür ist eine Vorauszahlung in voller Höhe, unmittelbar, aber spätestens innerhalb 10 Kalendertrage nach Vertragsabschluss zu entrichten.

3. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.

4. Für Umbuchungen in derselben Kategorie, werden keine Gebühren erhoben. Jedoch behält sich das Gästehaus vor, die Kostendifferenz aufgrund möglicher gestiegener Buchungspreise, in Rechnung zu stellen.

5. Umbuchungen in eine andere Kategorie ist grundsätzlich möglich. Die anfallenden Mehrkosten, die durch Umbuchung in eine höhere Kategorie vorgenommen werden, muss der Vertragspartner, unmittelbar nach Umbuchung, aber spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen, in voller Höhe vorauszahlen.


VI. Änderungen der Teilnehmerzahl

1. Die Beherbergung von mehr als im Vertrag beschlossenen Personen ist zu keiner Zeit gestattet.


VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Gästehaus für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Gästehaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter Nutzung des Stromnetzes des Gästehauses bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Das Gästehaus ist berechtigt, hierfür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gästehauses, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich des Gästehauses fallen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Gästehauses berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Gästehaus ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen des Gästehauses ungenutzt, ist das Gästehaus berechtigt, eine Ausfallvergütung zu berechnen.


VIII. Mitgebrachtes Wertgegenstände und sonstige Gegenstände

1. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Gästehaus kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.

2. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt

3. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Gästehaus die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände, kann das Gästehaus für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gästehaus, der eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material und Gegenständen erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Gästehauses gebracht worden sind.


IX. Haftung des Gästehauses

1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, das Gästehaus oder die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Gästehauses haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt bzw. die Schadensersatzansprüche beruhen auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Gästehaus für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens jedoch € 3.500,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände € 800,00 beschränkt. Gegenstände die auf dem Grundstück des Gästehauses, sowie in allgemein zugänglichen Raumen aufbewahrt werden, müssen in jedem Fall vom Gast eigenständig abgeschlossen werden. Für Diebstahl oder Beschädigung übernimmt das Gästehaus keine Haftung. Dies kommt einer groben Fahrlässigkeit des Gastes gleich.

3. Das Gästehaus haftet gemäß Abs. 1 für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem Stellplatz des Gästehauses abgestellt ist, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, jedenfalls vor Verlassen des Gästehausparkplatzes, zu melden. Das Gasthaus haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden/Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Das Gästehaus haftet im Verhältnis zum Kunden nicht für Schäden, die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses bzw. der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Gästehauses ebenso wie die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt hiervon unberührt.

4. Das Gästehaus haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die von Gästen oder Besuchern in allgemeinen zugänglichen Räumen des Gästehauses oder andere Einrichtungen eingebracht werden. Für die Sachen die der Gast in das von ihm gemietete Zimmer oder Ferienwohnung einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt, insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


X. Haftung des Kunden

1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Gästehaus ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.


XI. Hausordnung

1. Es gilt die Hausordnung des Gästehauses Niederhof

2. Auf andere Gäste ist Rücksicht zu nehmen.

3. Ab 22.00 Uhr ist eine angemessene Nachtruhe einzuhalten.

4. Auf Ordnung und Sauberkeit, sowie der sorgsame Umgang mit dem Gebäude und dessen Inventar ist zu achten.

5. Ist der Verschmutzungsgrad eines geräumten Zimmers/Ferienwohnung über dem als allgemein zu bezeichnenden, ist das Gästehaus berechtigt, eine entsprechende Reinigungspauschale, dem Gast (Vertragspartner) in Rechnung zu stellen.

6. Die Nichteinhaltung der Nichtraucherbestimmung auf den Zimmern und in den Ferienwohnungen wird grundsätzlich mit mind. 100,00€ berechnet.

7. Haustiere jeglicher Art sind nicht gestattet.

8. Die Hausordnung ist Bestandteil der Zimmer,- Ferienwohnungsvermietung.


XII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.

4. Gerichtsstand ist das Amtsgericht München.

5. Es gilt deutsches Recht.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


XIII. Widerrufsrecht

1. Beherbergungsverträge wie dieser, auch wenn diese online abgeschlossen worden sind, sind vom Widerrufsrecht ausnahmslos ausgeschlossen.


XIV. Datenschutz

1. Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

2. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

3. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

4. Die Verarbeitung ihrer Daten erfolgt entweder auf Grundlage ihrer Einwilligung, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO oder auf Grundlage unserem berechtigten Interesse nach Art. 6. Abs. lit. f.


XIVI. Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.


Stand 19.09.2024